Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2025
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5.255 Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zu Anwendungsfragen zur Hinzurechnung von Finanzierungsanteilen nach § 8 Nr. 1 GewStG in der Fassung des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 vom (BGBl. I S. 1912, BStBl. I S. 630) Vom
(BStBl. I 2008, 730)
(weggelegt)
Aufhebung durch gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zur Anwendung von gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder vom für Steuertatbestände, die nach dem verwirklicht werden, VV BW FinMin 2013-04-09 3-O 200.0/99.
Für vor dem verwirklichte Steuertatbestände bleibt die Anwendung der nicht in der Positivliste aufgeführten gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder unberührt, soweit sie nicht durch ändernde oder ergänzende gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder überholt sind.