Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2025
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2.23 Konsultationsvereinbarung vom betreffend die Besteuerung von fliegendem Personal entsprechend Ziffer 1bis des Protokolls zu Artikel 15 Absatz 3 DBA-Schweiz in der Fassung des Revisionsprotokolls
vom
(BStBl. I 2012, 863)
(weggelegt)
Aufhebung durch BMF-Schreiben zur Anwendung von für Steuertatbestände, die nach dem verwirklicht werden; , BStBl. I 2018, 322. Für vor dem verwirklichte Steuertatbestände bleibt die Anwendung der nicht in der Positivliste aufgeführten BMF-Schreiben unberührt, soweit sie nicht durch ändernde oder ergänzende BMF-Schreiben überholt sind.