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ASchG | ArbeitnehmerInnenschutzgesetz
Novak/Lechner-Thomann

ASchG | ArbeitnehmerInnenschutzgesetz

Kommentar

2. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-7073-3907-9

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Novak/Lechner-Thomann - ASchG | ArbeitnehmerInnenschutzgesetz

§ 114 Arbeitsvorgänge und Arbeitsplätze

Renate Novak

Übersicht der Kommentierung


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I.
Messungen und Maßnahmen bei physikalischen Einwirkungen
1- 8
II.
Arbeitskleidung
9- 12
III.
Zwangshaltungen
13, 14

I. Messungen und Maßnahmen bei physikalischen Einwirkungen

1

Die Regelungen über Messungen, die abgestuften Maßnahmen bei Lärmbelastung und sonstigen physikalischen Einwirkungen, sowie über die Umwelteinflüsse sollten erst mit Inkrafttreten einer Durchführungsverordnung wirksam werden.

2

In diesem Sinn wurden zunächst mit § 114 Abs 4 ASchG folgende Bestimmungen der Allgemeinen Arbeitnehmerschutzverordnung (AAV), BGBl 1983/218, bis zu einer ASchG-Durchführungsverordnung als Bundesgesetz vorläufig aufrechterhalten (vgl ErlRV 1590 BlgNR 18. GP):


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§ 114 Abs 4
Weitergeltende AAV-Regelung
bis zu einer ASchG-Durchführungsverordnung
zu
Z 1
§ 48 Abs 4 und 5
Allgemeine Bestimmungen über Arbeitsvorgänge
§ 60
Z 2
§ 49
Arbeitsplätze - Sitze, Tische und Werkbänke
§ 61 Abs 5
Z 3
§ 20 Abs 5 vierter Satz
Arbeitsplätze - Verkaufsstände
§ 61
Z 4
§ 62 Abs 2 zweiter Satz und Abs 3
Handhabung von Lasten
§ 64
Z 5
aufgehoben (BGBl I 2012/118)
Z 6
§ 16 Abs 1
sonstige Einwirkungen und Belastungen
§ 66 Abs 2
Z 7
§§ 66 bis 72
persönliche Schutzausrüstungen
§§ 69 und 70
Z 8
§ 73
Arbeitskleidung
§ 71 Abs 1

3

§ 114 Abs 4 ASchG wur...

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