Praxishandbuch Cybercrime
1. Aufl. 2025
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S. 209X. (Internationale) Zuständigkeitsfragen
Simone Marxer
1. Einleitung
1.1. Allgemeines zum internationalen Strafrecht
Cyberkriminalität wird in vielen Fällen grenzüberschreitend begangen. Oftmals agieren die Täter aus dem Ausland, um die (strafrechtliche) Verfolgung zu erschweren. Bei derartigen grenzüberschreitenden Sachverhalten stellt sich zunächst stets die Frage, ob überhaupt österreichisches Strafrecht anwendbar ist und die nationalen Behörden zur Setzung entsprechender Ermittlungsschritte befugt sind.
Das sogenannte „internationale Strafrecht“ regelt dabei, nach welchen nationalen Strafbestimmungen eine Tat mit Auslandsbezug zu beurteilen ist. Die Bezeichnung „internationales Strafrecht“ ist deshalb irreführend, da es sich dabei ausschließlich um nationales Recht handelt, das bestimmt, unter welchen Voraussetzungen ein Sachverhalt mit Auslandsbezug der österreichischen Strafgewalt unterliegt und folglich österreichisches materielles Strafrecht anwendbar ist. Allerdings haben völkerrechtliche Verträge und Unionsrechtsakte sehr wohl Einfluss auf den Inhalt dieses österreichischen materiellen Strafrechts. Dies ergibt sich insbesondere aus den unter Punkt 1.2. dieses Kapitels sogleich...