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Anteiliger Familienzeitbonus bei Krankenhausaufenthalt des Vaters
Von seiner ursprünglichen Judikatur, wonach alle Anspruchsvoraussetzungen im gesamten Bezugszeitraum vorliegen müssen, ist der OGH schon seit der Entscheidung vom , 10 ObS 161/21f, abgegangen. Allen bisher entschiedenen Fällen war aber gemein, dass sich der Vater für zumindest 28 Tage ununterbrochen in Familienzeit befand. Mit der Frage, ob ein anteiliger Anspruch auch dann gebührt, wenn sich der Vater aufgrund eines Krankenhausaufenthalts für weniger als 28 Tage in Familienzeit befindet, musste sich der OGH dieses Mal beschäftigen. Schon aufgrund des Zwecks des Familienzeitbonus bejahte der OGH auch in diesem Fall den anteiligen Anspruch ().
Sachverhalt
Der Kläger beabsichtigte, von bis den Familienzeitbonus in Anspruch zu nehmen. Er wurde am im Krankenhaus aufgenommen und dort bis stationär behandelt. Die ÖGK versagte ihm den Familienzeitbonus. Die Vorinstanzen sprachen den Familienzeitbonus für die Zeiträume bis und bis zu. In ihrer außerordentlichen Revision brachte die ÖGK vor, dass ein anteiliger Anspruch auf Familienzeitbonus nicht vorgesehen sei, wenn sich der Vater nicht zumindest 28 Tage ununterbrochen in Familienzeit befinde.
Materiell...