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PV-Info 6, Juni 2025, Seite 2

Kollektivvertragsabschluss für Angestellte der Baugewerbe und der Bauindustrie ab 1. 5. 2025

Rudolf Grafeneder

Für die Angestellten im Baugewerbe wurde im Gegensatz zu den Arbeitern ein einjähriger Gehaltsabschluss vereinbart. Darüber hinaus kommt es auch zu Änderungen im Rahmenrecht.

Gehaltserhöhung

Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter und Lehrlingseinkommen werden mit für eine Laufzeit von zwölf Monaten für

  • die Beschäftigungsgruppen A2, A3, M1/P1, M2/P2, Lehrlinge und Ferialarbeitnehmer um 2,7 %,

  • die Beschäftigungsgruppe OM/HP um 2,6 %,

  • die Beschäftigungsgruppe A4 um 2,5 % und

  • die Beschäftigungsgruppe A5 um 2,4 %

angehoben.

Die ab geltende Gehaltstafel ist auf der Homepage der Geschäftsstelle Bau der Bundesinnung Bau und des Fachverbands der Bauindustrie der Wirtschaftskammer (http://www.bau.or.at) abrufbar.

Für die Erhöhung der Ist-Gehälter bleibt die Parallelverschiebungsklausel aufrecht; das bedeutet, dass bestehende Überzahlungen betragsmäßig erhalten bleiben.

Taggeld (Inland)

Die Taggeldsätze werden ab wie in der nachstehenden Tabelle dargestellt festgesetzt.


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Kollektivvertrag für Angestellte der Baugewerbe und der Bauindustrie
bisher
ab
§ 17 Z 1, 2 und 4 lit b
33,10 €
33,60 €
§ 17 Z 3 und 4 lit a
17,90 €
18,15 €

Neu: In § 17 wird am Ende folgender Text eingeführt: „Der Anspruch auf ein Taggeld ...

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