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ASoK 4, April 1999, Seite 136

VwGH: Ausländerbeschäftigungsgesetz

Aus dem Wortlaut des § 1 Abs. 2 lit. 1 AuslBG („...oder denen der österreichische Staatsbürger Unterhalt gewährt") ist abzuleiten, daß die vorübergehende Einstellung der Unterhaltsgewährung an das (auch volljährige Kind) aufgrund wirtschaftlicher Eigenständigkeit für die Stellung dieses Kindes nicht nachteilig ist, wenn die Unterhaltsgewährung später wieder aufgenommen wird. – (§ 1 Abs. 2 lit. 1 und § 15 Abs. 1 Z 5 AuslBG)

„Bei Wiederaufnahme der Unterhaltsgewährung – wobei als Untergrenze eine fortgesetzte und regelmäßige Leistung in einem Umfang zu verlangen ist, der es ermöglicht, den wesentlichen Teil des Lebensunterhalts zu decken – unterliegt das ausländische Kind eines österreichischen Staatsbürgers erneut nicht den Bestimmungen des AuslBG. Der Beschwerdeführer weist auch zutreffend darauf hin, daß der zweite Tatbestand des § 15 Abs. 1 Z 5 AuslBG keine Beendigungsklausel enthält. Dem Zweck der Bewahrung der Freizügigkeit auf dem Arbeitsmarkt für die in Österreich integrierten Ausländer der zweiten Generation würde es zuwiderlaufen, wenn ihnen bei Verlust der Selbsterhaltungsfähigkeit nach dem 21. Lebensjahr und der hierauf erneuten Unterhaltsgewährung seitens des österreichischen Elternteiles nach Beendigung di...

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