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IRZ 9, September 2011, Seite 395

Wesentliche Neuerungen bei der Abgrenzung des Kreises der nahestehenden Unternehmen und Personen

Holger Busack und Christoph Scharr

Im Rahmen der Neufassung des IAS 24 Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen wurde die Definition einer nahestehenden Partei (related party) grundlegend überarbeitet. Von den Änderungen der Definition sind vor allem Unternehmen betroffen, die einen Abschluss auf einer unteren Konzernebene aufstellen. Noch häufiger als um IFRS-Teilkonzernabschlüsse dürfte es sich hier um handelsrechtliche Abschlüsse handeln, die für die Zwecke der Anhangangaben nach §§ 285 Nr. 21, 314 Abs. 1 Nr. 13 HGB ebenfalls auf die Regelungen des IAS 24 zurückgreifen müssen. Einer nun konzernorientierten Betrachtungsweise folgend, ergibt sich hier häufig eine eindeutige Erweiterung des Kreises der nahestehenden Unternehmen und Personen.

1. Einführung

Im November 2009 veröffentlichte der IASB eine überarbeitete Fassung des IAS 24 Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen. Die Neufassung des Standards wurde nach erfolgtem Endorsement im Amtsblatt der Europäischen Union vom veröffentlicht und ist erstmalig verpflichtend auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem beginnen. Für die meisten Unternehmen kommt es daher in 2011 erstm...

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