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IRZ 11, November 2010, Seite 505

Überwachung durch die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) und die vom Enforcementverfahren ausgehende Präventionsfunktion

Empirische Analyse der Entwicklung anhand der Angaben zu IAS 36 für die Jahre 2005 bis 2009

Stefan Müller und Jens Reinke

Das Enforcementverfahren zielt nicht nur darauf ab, Verstöße zu sanktionieren, sondern auch darauf, diesen vorzubeugen (Präventionsfunktion). Für die Abschlussersteller sind dabei die Prüfungsschwerpunkte der DPR besonders zu beachtende Bereiche. In den vergangenen Jahren und auch aktuell stellt die mit dem Impairment-Test nach IAS 36 zu überprüfende „Werthaltigkeit von materiellen und immateriellen Vermögenswerten” einen Prüfungsschwerpunkt dar. Ob und inwieweit Verbesserungen aufgrund der Überwachung durch die DPR und der damit einhergehenden Präventionsfunktion eingetreten sind, wird im nachfolgenden Beitrag anhand einer empirischen Analyse untersucht.

1. Einleitung

Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) überprüft stichprobenartig im Rahmen des Enforcementverfahrens seit mehr als fünf Jahren die Abschlüsse der rund 1.000 kapitalmarktorientierten Unternehmen in Deutschland. Dabei führt die DPR keine vollumfänglichen Prüfungen durch, sondern konzentriert sich auf zuvor festgelegte – und als besonders fehleranfällig klassifizierte – Prüfungsschwerpunkte. Ziel des Enforcements ist nicht nur die Sanktion von Verstößen, sondern auch die Prävention. Die Prüfungsschwerpunkte st...

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