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IRZ 2, Februar 2010, Seite 77

Wesentlichkeit bei der Abschlussprüfung, aktuelle lokale und internationale Entwicklungen (ISA 320Clarified Standard)

Regina Reiter

Ein zentraler Teil der Prüfungsplanung ist die Festlegung der Wesentlichkeit. Sie birgt für den Abschlussprüfer nach wie vor ein weites Feld von Fragen. Auf einige der zentralen Problembereiche im Rahmen der Abschlussprüfung soll im Folgenden eingegangen werden, insbesondere auf die mögliche Anwendbarkeit von ISA 320 (Clarified Standard) für nach dem UGB durchzuführende Abschlussprüfungen.

1.  Die rechtlichen Grundlagen der Anwendung der Wesentlichkeit in Österreich

Der Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft hat gemäß § 222 Abs. 2 UGB ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln. Im Zusammenhang mit Vorschriften für die Erstellung des Jahresabschlusses verwendet der Gesetzgeber häufig unbestimmte Gesetzesbegriffe, wie zum Beispiel „wesentlich”, „erheblich” und „untergeordnete Bedeutung”, welche nach nunmehr bereits Jahre andauernden Diskussionen in der Literatur nach wie vor der Präzisierung bedürfen. In der Praxis werden diese Begriffe mehrheitlich im Sinne der Wesentlichkeit (Materiality) angewendet.

Im Gegensatz zur anhaltenden Diskussion über die Definition und vor allem Quantifizierung der Wesentlichkeit bei der Erstellung des Jahresabschlusses gibt es nur we...

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