VwGH 30.09.1985, 85/08/0001
VwGH 30.09.1985, 85/08/0001
Rechtssatz
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Normen | |
RS 1 | Die Parteistellung des Pensionsversicherungsträgers ist auf das Verfahren vor den Verwaltungsbehörden eingeschränkt. Damit fehlt ihm auch das Antragsrecht beim Krankenversicherungsträger. Solange aber kein rechtskräftiger bescheidmäßiger Abspruch des Krankenversicherungsträgers über die im § 409 ASVG angeführten Verwaltungssachen vorliegt, steht dem Pensionsversicherungsträger darüber die Vorfragenbeurteilung zu. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 11881 A/1985 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1985:1985080001.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
KAAAF-61826