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VwGH 30.09.1985, 85/08/0001

VwGH 30.09.1985, 85/08/0001

Rechtssatz


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Normen
RS 1
Die Parteistellung des Pensionsversicherungsträgers ist auf das Verfahren vor den Verwaltungsbehörden eingeschränkt. Damit fehlt ihm auch das Antragsrecht beim Krankenversicherungsträger. Solange aber kein rechtskräftiger bescheidmäßiger Abspruch des Krankenversicherungsträgers über die im § 409 ASVG angeführten Verwaltungssachen vorliegt, steht dem Pensionsversicherungsträger darüber die Vorfragenbeurteilung zu.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 11881 A/1985
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1985:1985080001.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
KAAAF-61826