VwGH 19.03.1971, 1874/69
VwGH 19.03.1971, 1874/69
Rechtssätze
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Norm | EStG 1953 §3 Abs1 Z33 idF 1964/187; |
RS 1 | Es liegt keine Zuwendung an die Gesamtheit oder die Mehrzahl der Arbeitnehmer vor, wenn zwar unverbindlich in Aussicht genommen ist, im Laufe der Jahre alle Arbeitnehmer einer Ferienaktion teilhaftig werden zu lassen, jährlich aber zwischen der Betriebsleitung und dem Betriebsrat lediglich eine Aktion für 10 vH der Arbeitnehmer vereinbart und durchgeführt wird. * E , 1874/69 #1; |
Norm | EStG 1953 §3 Abs1 Z33 idF 1964/187; |
RS 2 | Eine Zuwendung an den Betriebsratsfonds liegt nur vor, wenn sich der Arbeitgeber einer über die soziale Zweckbestimmung hinausgehenden Mitwirkung an der Entscheidung über die Weitergabe der gewährten Geldmittel an die einzelnen Arbeitnehmer enthält; anderenfalls handelt es sich um eine Zuwendung des Arbeitgebers an die Arbeitnehmer, mag auch die Auszahlung über den Betriebsratsfonds erfolgen. * E , 1874/69 #2; |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1971:1969001874.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
FAAAF-56188