VwGH 14.10.1966, 0732/66
VwGH 14.10.1966, 0732/66
Rechtssatz
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Normen | |
RS 1 | Freiwillige Beitragsleistungen an die Pensionsversicherungsanstalt (Weiterversicherung) können bei Angehörigen der Ingenieurkammer nur gem § 10 Abs 1 Z 3 EStG 1953 und daher bloß innerhalb der im § 10 Abs 2 Z 4 EStG 1953 bestimmten Höchstgrenzen als Sonderausgaben anerkannt werden; die freiwilligen Beiträge an die Pensionsversicherungsanstalt sind im Hinblick auf die nach dem Statut der Kammereigenen Unterstützungseinrichtung bestehende Wechselbeziehung zwischen Beitragsleistung und Unterstützungsleistung kein Ersatz für die nach dem Statut bestehende Pflichtbeitragsleistung, sodaß kein Beitrag an eine Kammer iSd § 10 Abs 1 Z 2 EStG 1953 vorliegt. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 3513 F/1966; |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1966:1966000732.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
GAAAF-53185