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VwGH 16.06.1975, 0397/75

VwGH 16.06.1975, 0397/75

Rechtssatz


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Normen
RS 1
Sind im Titelbescheid die aufgetragenen Leistungen nicht im einzelnen aufgezählt, sondern lediglich so umschrieben, dass Art und Umfang von einem Fachkundigen festgestellt werden können, so ist der Bescheid zwar vollstreckbar (Hinweis E , 1850/67), doch darf sich die Berufungsbehörde im Verfahren über einen Auftrag zur Vorauszahlung der Ersatzvornahmekosten, falls der Berufungswerber die Erfüllung des Auftrages behauptet und darüber konkrete Angaben macht, nicht mit einer Äußerung eines fachkundigen Behördenorgans zufrieden geben, der Auftrag sei nicht erfüllt worden.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1975:1975000397.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
PAAAF-52709