Der Jahresabschluss nach dem Unternehmensgesetzbuch, Band 3
3. Aufl. 2024
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S. 1176. Jahresabschlussanalyse zur Feststellung möglicher Krisen
6.1. Krisen und Krisenursachen
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt grundsätzlich unter der Annahme, dass das rechnungslegungspflichtige Unternehmen fortgeführt wird. Insbesondere die Bewertungsvorschriften bauen gem § 201 Abs 2 Z 2 auf der sog „Going-concern-These“ auf. Ein Abgehen von der gesetzlichen Fortführungsannahme ist nur möglich, wenn ihr tatsächliche oder rechtliche Gründe entgegenstehen.
Rechtliche Gründe für den Wegfall der Going-concern-Prämisse sind zB die Einleitung des Insolvenzverfahrens, das Erlöschen von Konzessionen oder erforderliche Betriebseinstellungen aufgrund von Umweltschutzauflagen (Egger/Samer/Bertl, Band I, S 65 ff).
Faktische Gründe sind alle jene, die eine substantielle Gefährdung des Unternehmensbestandes darstellen, dh krisenhafte Entwicklungen im weiteren Sinn. Gem Fachgutachten KFS/BW 5 wird der Begriff der Krise als Phase der Diskontinuität in der Entwicklung eines Unternehmens definiert, die eine substantielle Gefährdung des Unternehmensfortbestandes darstellt und durch die Unbestimmtheit ihres Ausgangs charakterisiert ist. Eine solche Gefährdung eines Unternehmens kann aufgrund a...