Der Jahresabschluss nach dem Unternehmensgesetzbuch, Band 3
3. Aufl. 2024
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S. 984. Gesetzliche Verpflichtungen zur Berichterstattung mittels Kennzahlen
Mit dem Rechnungslegungsänderungsgesetz (ReLÄG) 2004 gab der Gesetzgeber dem Lagebericht durch die Verpflichtung zur angemessenen Analyse des Geschäftsverlaufes einschließlich des Geschäftsergebnisses und zur Darstellung finanzieller und nicht finanzieller Leistungsindikatoren zusätzliches Gewicht. Bereits vorher wurden mit der Rechnungslegungsreform 1990, dem EU-Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz (GesRÄG) 1996, dem Insolvenzrechtsänderungsgesetz (IRÄG) 1997 und dem Fair-Value-Bewertungsgesetz 2003 wesentliche Schritte zur Verbesserung der Informationsfunktion des zu veröffentlichenden Jahresabschusses gesetzt. Weitere Verbesserungen erfolgten mit dem Unternehmensrechtsänderungsgesetz 2008. Dem Gesetzgeber lag und liegt daran, die Stellung des externen Bilanzadressaten in Form der Investoren, Gläubiger und Arbeitnehmer, aber auch der interessierten Öffentlichkeit gegenüber dem Bilanzersteller im Hinblick auf eine frühere Erkennung der Unternehmensentwicklung zu stärken. Die mit der Umsetzung der Modernisierungsrichtlinie durch das Rechnungslegungsänderungsgesetz (ReLÄG) 2004 in das UGB aufgenommenen Bestimmungen ve...