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Zurechnung der Verluste eines ausländischen, im Ansässigkeitsstaat von der Ertragsbesteuerung befreiten Gruppenmitglieds
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Zurechnung der Verluste eines ausländischen, im Ansässigkeitsstaat von der Ertragsbesteuerung befreiten Gruppenmitglieds | |
RV/7100658/2011, Amtsrevision eingebracht |
1. Die Entscheidung
Eine in Österreich ansässige GmbH hält eine 100%ige Beteiligung an der in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) ansässigen und in Österreich nicht unbeschränkt steuerpflichtigen Free Zone Establishment (FZE), die einer österreichischen Kapitalgesellschaft S. 322vergleichbar ist. Nach dem Recht der VAE ist diese FZE von der Körperschaftsteuer befreit. Zwischen der GmbH und der FZE bestand eine bescheidmäßig festgestellte Unternehmensgruppe i. S. d. § 9 KStG 1988. Im Zuge einer Außenprüfung versagte das Finanzamt die Zurechnung der 2007 und 2008 von der FZE in den VAE erzielten Verluste zur GmbH mit der Begründung, dass mangels Ertragsbesteuerung in den VAE auch künftige Gewinne, mit denen die Verluste verrechnet werden könnten, steuerfrei seien.
Nach der Entscheidung des BFG ist eine für das ausländische Gruppenmitglied im Ausland bestehende Befreiung von der Körperschaftsteuer kein Hindernis für eine Zurechnung der vom ausländischen Gruppenmitglied erzielten Verluste. Der bloße Umstand, dass die Einkünft...