Wirtschaftsprüfer-Jahrbuch 2018
1. Aufl. 2018
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1. S. 138Einleitung
Am wurde das neue Fachgutachten KFS/RL 28 zur „Unternehmensfortführung gemäß § 201 Abs 2 Z 2 UGB“ in der Sitzung des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision der Kammer der Wirtschaftstreuhänder beschlossen.
Die Beurteilung der Unternehmensfortführung („Going-Concern-Prämisse“) ist eine der wesentlichsten und zugleich schwierigsten Fragen im Rahmen der Abschlusserstellung sowie dessen Prüfung. Nach § 201 Abs 2 Z 2 UGB ist der Abschluss unter der Annahme der Fortführung des Unternehmens zu erstellen, solange dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gründe entgegenstehen. Es ist folglich die Annahme der Unternehmensfortführung („Going-Concern-Prämisse“) der Bilanzierung zugrunde zu legen, dies grundsätzlich ohne besondere Nachweise hierfür. Sofern der Fortführung jedoch tatsächliche oder rechtliche Gründe möglicherweise entgegenstehen, ist die Unternehmensfortführung anhand einer Fortführungsprognose zu beurteilen.
2. Abgrenzung zwischen Unternehmens- und Insolvenzrecht
Das Fachgutachten betont die prinzipielle Abgrenzung der unternehmensrechtlichen Fortführungsprognose von der insolvenzrechtlichen Fortbestehensprognose. Bereits im „Leitfaden zur Fortbestehensprognose“, welcher als gemeins...