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Ehegattenunterhalt als Teil der Unterhaltsbemessungsgrundlage
iFamZ 2022/75
Auch dann, wenn die unterhaltspflichtige Mutter mit ihrem nunmehrigen Ehegatten in einem Ehepakt vereinbart hat, dass der Ehegattenunterhalt ausschließlich in natura zu leisten ist, ist entsprechend der stRsp ein fiktiver Geldunterhaltsanspruch der unterhaltspflichtigen Mutter gegenüber ihrem viel besser verdienenden Ehegatten grundsätzlich als Bestandteil der Unterhaltsbemessungsgrundlage für ihr Kind heranzuziehen.