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ÖBA 10, Oktober 2023, Seite 704

CESOP-Umsetzungsgesetz 2023 veröffentlicht

Das aktuell vorliegende CESOP-Umsetzungsgesetz, das die Richtlinie (EU) 2020/284 des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG in Hinblick auf die Einführung bestimmter Anforderungen für Zahlungsdienstleister umsetzt, zielt darauf ab, den Mehrwertsteuerbetrug im elektronischen Geschäftsverkehr zu bekämpfen und für Steuergerechtigkeit zu sorgen.

Demnach werden Zahlungsdienstleister verpflichtet, Informationen über grenzüberschreitende Zahlungen aus einem EU-Mitgliedstaat und über den Zahlungsempfänger in einem anderen Mitgliedstaat oder einem Drittland zu führen. Ein Zahlungsdienstleister gilt als in einem Mitgliedstaat ansässig, wenn sich seine internationale Bankleitzahl (BIC) oder sein einheitliches Geschäftskennzeichen auf diesen Mitgliedstaat bezieht. Österreichische Zahlungsdienstleister haben diejenigen Zahlungsempfänger bei grenzüberschreitenden Zahlungen, die mehr als 25 grenzüberschreitende Zahlungen pro Quartal erhalten, an das BMF zu übermitteln.

Die Informationen werden in weiterer Folge an eine europäische Datenbank – das zentrale elektronische Zahlungsverkehrssystem (Central Electronic System of Payment Information – CESOP) – übermittelt, wo sie zentral gespeichert,...

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