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Abstimmung in der Generalversammlung
Spar ist seit 1981 mit 32 % an DM Österreich beteiligt. Bei einer Meinungsverschiedenheit über anstehende Investitionen wollte man Spar – trotz einer klaren Regelung im Gesellschaftsvertrag – nicht mitstimmen lassen. Spar hat sich dagegen gewehrt und jetzt vor dem OGH Recht bekommen.
1. Spar und die DM-Drogerien
Die DM-Drogerien sind mit rund 3.700 Filialen und 62.000 Mitarbeitern der größte Drogeriekonzern in Europa (Stand 2019). Die rund 400 österreichischen Filialen gehören einer Salzburger GmbH. Spar ist über eine Schweizer Tochter seit 1981 mit 32 % an dieser Gesellschaft beteiligt. Die restlichen 68 % gehören der DM-Holding und – wenn man dem Internet glauben darf – über weitere Holding-Gesellschaften der Familie des Mitgründers Günter Bauer. Das aktuelle Urteil des OGH enthält dazu keine genaueren Feststellungen.
2. Die Vereinbarung mit Spar
Spar hat sich im Gesellschaftsvertrag abgesichert. Zwar werden grundsätzlich alle Gesellschafterbeschlüsse mit einfacher Mehrheit gefasst (die DM-Holding gibt daher mit ihren 68 % den Ton an), es muss aber jedes Jahr ein Budget und ein Plan über die beabsichtigten Investitionen erstellt werden. Budget und Investitionsplan können nur mit Drei...