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Beendigung der Vermietung einer Eigentumswohnung (§ 2 EStG)
Wurde aus der Vermietung einer Eigentumswohnung zunächst innerhalb der ersten Jahre ein Gesamtüberschuss erzielt und verschlechtern sich danach durch eine schlechtere Vermietbarkeit die Ergebnisse in ein negatives Gesamtergebnis, führt die aus diesem Grund vorgenommene Beendigung der Vermietung nicht zur Beurteilung der Vermietung als Liebhaberei ( RV/7100412/2008).