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Einbringung per PDF-Datei ist keine Eingabe an die Behörde
Bei der Einreichung eines Rechtsbehelfs mittels Anhangs einer PDF-Datei zu einem E-Mail handelt es sich nicht um eine Eingabe an die Behörde. Die einschlägigen Bestimmungen stellen nicht darauf ab, in welcher Form letztlich bei der Behörde ein ein Schriftstück darstellendes Papier vorliegt, sondern darauf, dass der Weg der Einreichung einer Eingabe gesetzlich vorgegeben ist: Nach der Verordnung BGBl. Nr. 494/1991 ist eine Einbringung nur für im Wege eines Telefaxgeräts (unter Verwendung eines Telekopierers) eingebrachte Anbringen zugelassen ( 2012/16/0082; siehe dazu Gutl, UFSjournal 2012, 454).