Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Nichtabzugsfähige Aufwendungen: Arbeitszimmer
Liegt nach dem typischen Berufsbild einer Tätigkeit (hier: Moderatorin) der Schwerpunkt nicht im häuslichen Arbeitszimmer, ist es nicht mehr wesentlich, ob das Arbeitszimmer in zeitlicher Hinsicht zu mehr als die Hälfte dieser Tätigkeit benützt wird. – (§ 20 Abs. 1 Z 2 lit. d EStG 1988), (Abweisung)
(, 2008/13/0099)