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SWK 18, 20. Juni 2012, Seite 864

Zollschuld: Entstehen

Kann der Zeitpunkt, in dem die Zollschuld entsteht, nicht genau bestimmt werden, so ist gemäß Art. 214 Abs. 2 ZK für die Bestimmungen der für die betreffenden Ware geltenden Bemessungsgrundlage der Zeitpunkt maßgebend, in dem die Zollbehörden feststellen, dass diese Ware sich in einer Lage befindet, die eine Zollschuld hat entstehen lassen. – (Art. 214 Abs. 2 ZK), (Abweisung)

( 2009/16/0015)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VFGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VWGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EUGH-URTEILE)
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