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Finanzausgleich: Anpassungen an Schweiz-Abkommen und Stabilitätspakt
Die Einmalzahlung, die Österreich mit der Schweiz zur Abgeltung der Steuerpflicht für in der Schweiz veranlagte österreichische Schwarzgelder vereinbart hat, ist eine neue Steuer und muss daher in den Finanzausgleich zwischen Bund, Ländern und Gemeinden eingeordnet werden. Eine diesbezügliche Änderung des FAG 2008 hat die Bundesregierung dem Nationalrat kürzlich vorgelegt (RV 1784 BlgNR 24. GP).
Der Entwurf sieht vor, Ertragsanteile und aufkommensabhängige Transfers an die Länder um 216 Mio. Euro und an die Gemeinden um 118 Mio. Euro zu erhöhen. Somit wird rund ein Drittel der erwarteten Einnahmen von 1 Mrd. Euro aus der Einmalzahlung an Länder und Gemeinden fließen.
Außerdem trägt der Regierungsentwurf Anpassungen an Vereinbarungen Rechnung, die im neuen Österreichischen Stabilitätspakt 2012 zwischen Bund, Ländern und Gemeinden getroffen wurden. Analog zu bisherigen Stabilitätspakten wird auch für den Fall vorgesorgt, dass Ertragsanteile eines Landes gekürzt werden, weil es den Österreichischen Stabilitätspakt nicht ratifiziert. Als Kürzungsbetrag werden die Mehreinnahmen des Landes aus den steuerlichen Maßnahmen des BBG 2011 und des 1. StabG 2012 im FAG 2008 fixiert.