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Entwurf einer Vereinbarung zwischen Bund und Ländern über ein koordiniertes Förderwesen
Das BMF hat Ende Februar den Entwurf zu einer Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über ein koordiniertes Förderwesen zur Begutachtung versandt. Ziel der Vereinbarung ist es, durch Selbstverpflichtung der öffentlichen Fördergeber die vom Rechnungshof vorgeschlagenen Maßnahmen zur Reduktion der Defizite im Förderwesen umzusetzen. Die Selbstverpflichtung umfasst u. a. Folgendes: Koordinierung des gesamten Förderwesens, um ungewollte Überschneidungen und Parallelitäten zu verhindern; Reduktion der Förderungsabwicklungsstellen mit dem Ziel eines „One-Stop-Shops“; Berücksichtigung einheitlicher Mindeststandards bei der Erlassung von Ausführungsgesetzen und Förderungsrichtlinien; ständige Evaluierung; ausschließlich befristete Gewährung von Förderungen. Die Begutachtungsfrist endet am .