Steuern kompakt 2024
1. Aufl. 2024
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S. 1165. Besteuerung und Rechtsformwahl
5.1. Definition der Rechtsform
Definition von „Rechtsform“
„Unter der Rechtsform (Unternehmensform) versteht man ein System rechtlicher Regelungen, mit dem die Beziehungen zwischen Eigentümern und Betrieb, zwischen Betrieb und Außenstehenden sowie zwischen den Eigentümern untereinander festgelegt werden.“
Gesellschaftsform
Der oft verwendete Begriff „Gesellschaftsform“, der zwar für die privatrechtlichen Formen alle Fälle bis auf die Einzelunternehmung abdeckt, ist nur ein Spezialfall der Rechtsform.
5.2. Rechtsformen für Betriebe
Die folgenden Abbildungen zeigen die in Österreich möglichen Rechtsformen und die zugehörigen Rechtsquellen.
S. 117
S. 118
Einzelunternehmung
Einzelunternehmung: ein Betrieb, dessen Alleininhaber eine natürliche Person ist, die mit ihrem Gesamtvermögen haftet, das Eigenkapital alleine aufbringt, idR selbst die Geschäfte führt und alleinigen Gewinnanspruch hat. Unternehmerisch tätige natürliche Personen, die nach § 189 UGB der Pflicht zur Rechnungslegung unterliegen, sind verpflichtet, sich in das Firmenbuch eintragen zu lassen. Andere Einzelunternehmer sind dazu berechtigt.
Offene Gesellschaft
Offene Gesellschaft (OG): eine Personengesellschaft, die für j...