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Zur fehlerhaften Organbesetzung
Anmerkungen zur Eintragungsverfügung des HG Wien vom 22.1.2016, 75 Fr 494/16s
Das bisherige wissenschaftliche Gesamtwerk des Jubilars ist nicht nur in seinem Umfang beeindruckend; es deckt auch ganz unterschiedliche Rechtsbereiche ab und beweist deshalb schon für sich genommen, also losgelöst von Inhalten, den vitalen Intellekt des Jubilars, dessen umfassendes Interesse an rechtlichen Fragen und praktischen Lösungen und eine beeindruckende Ausdauer. Dazu kommt die – mit viel Fleiß kultivierte – Gabe des Jubilars, Kompliziertes einfach, auf das Wesentliche bezogen und auch spannend darzustellen sowie sach- und praxisgerecht zu lösen. Als dogmatisch verankerter Praktiker und „als Sohn meines Vaters“, der mit dem Jubilar eng befreundet war, danke ich dem Jubilar für seine Bereicherung der Jurisprudenz. Zugleich hoffe ich, dass dem Jubilar mein kleiner Beitrag zur fehlerhaften Organbesetzung Freude bereitet. Auch der Jubilar hat sich mit diesem Thema, bezogen auf den Verein, befasst.
I. Anlassfall und Aufgabenstellung
Mit Beschluss vom , 75 Fr 494/16s, hat das HG Wien bei einer SE die Löschung von zwei Verwaltungsratsmitgliedern unter gleichzeitigem Hinweis auf die Nichtigerklärung des seinerzeitigen Bestellungsbeschlusses der Hauptversammlung durch Urtei...