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Vergütung des Nachtragsliquidators
Vormalige Geschäftsführer der gelöschten GmbH sind im Verfahren zur Bestimmung der Vergütung des Nachtragsliquidators vertretungsbefugt (vgl jedoch G. Nowotny in Kodek/Nowotny/Umfahrer, FBG [2005] § 40 Rz 24 f und 45 aE mwN).
OLG Wien , 28 R 10/11p