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Die EU im Kampf gegen illegale Online-Inhalte
Dass das Internet nicht nur wesentlicher Bestandteil des Alltags und Wirtschaftslebens ist, sondern auch Ort und Tatmittel zahlreicher illegaler und krimineller Aktivitäten, ist gemeinhin bekannt. Viele Aspekte der Bekämpfung bestimmter illegaler Aktivitäten im Internet sind schon seit Längerem Gegenstand verbindlicher EU-Rechtsakte, etwa im Bereich der Kinderpornografie, des Terrorismus oder – um ein außerstrafrechtliches Beispiel zu nennen – des Schutzes geistigen Eigentums. Mit der am beschlossenen Empfehlung 2018/334 versucht die Europäische Kommission nun, wenn auch mit einem nicht rechtsverbindlichen Rechtsakt, horizontale Grundprinzipien für die mitgliedstaatlichen Bemühungen zur wirksamen Bekämpfung illegaler Online-Inhalte festzulegen.
Die Empfehlung beginnt mit der nicht nur an die Mitgliedstaaten, sondern auch an die Hosting-Diensteanbieter gerichteten Aufforderung, wirksame, geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen zu ergreifen, um gegen illegale Online-Inhalte vorzugehen (Empfehlung 1). Zu diesem Zwecke sollen Verfahren eingerichtet werden, um Hosting-Diensteanbietern elektronisch (wenn gewünscht auch anonym) Hinweise auf möglicherweise illegale Inhalte zu geben (Empfe...