Personalverrechnung: eine Einführung 2017
25. Aufl. 2017
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 747. Abgabenfreie laufende Bezugsarten
Wie bereits unter den Punkten 6.4.1. und 6.4.2. erläutert, werden die Leistungen, die der Dienstnehmer/Arbeitnehmer vom Dienstgeber/Arbeitgeber erhält, unterteilt, und zwar lt.
Diese gesetzlichen Bestimmungen enthalten zumindest teilweise gleichlautende Regelungen.
Zu beachten ist, dass es Bezugsarten gibt, die nur dann beitrags- und/oder abgabenfrei sind, wenn diese vom Dienstgeber/Arbeitgeber entweder
auf Grund einer lohngestaltenden Vorschrift verpflichtend zu bezahlen sind
oder
auf Grund einer lohngestaltenden Vorschrift verpflichtend zu bezahlen sind, aber auch freiwillig bezahlt werden können,
oder
nur freiwillig bezahlt werden dürfen.
S. 75Welche der drei Voraussetzungen zutreffen muss, ist den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen zu entnehmen. Aus diesem Grund ist es erforderlich, die in den einzelnen Kapiteln (Teilen) stehenden Erläuterungen zu beachten.
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Bezugsart | SV (→ 6.4.1.) | LSt (→ 6.4.2.) | DB zum FLAF DZ (→ 19.3.) | KommSt (→ 19.4.1.) | ||||||||||||
frei | pflichtig | frei | pflichtig | frei64 | pflichtig | frei64 | pflichtig65 | |||||||||
Arbeitskleidung (typische) | ja | – | ja | – | ja | – | ja | – | ||||||||
Aufwandsentschädigung | ja | – | ja | – | ja | – | ja | – | ||||||||
Ausbildungskosten (im betrieblichen Interesse) | ja | – | ja | – | ja | – | ja | – | ||||||||
Auslagenersatz | ja | – | ja | – | ja | – | ja | – | ||||||||
Auslösen67 (Aufwandsen... |