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Steuerbegünstigung für originäre Überstunden innerhalb einer Durchrechnungsvereinbarung
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In der angeführten Entscheidung wird klargestellt, dass hinsichtlich der Arbeitsstunden, die innerhalb eines Durchrechnungszeitraums nachweislich über den täglichen bzw wöchentlichen Durchrechnungsrahmen hinaus erbracht werden, die laufende Inanspruchnahme der Steuerbegünstigung für Überstundenzuschläge möglich ist. Derartige außerhalb dieses Rahmens geleistete Arbeitszeiten unterliegen nämlich nicht der DurchrechS. 76 nung und sind aus dem Arbeitszeitkontokurrent (Saldo von Plus- und Minusstunden) auszuscheiden, sodass originäre Überstunden vorliegen.
Darüber hinaus kann die Steuerbegünstigung für jene Zeitguthaben genutzt werden, die am Ende des Durchrechnungszeitraums aufgrund der fehlenden Übertragbarkeit zu Überstunden werden.