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Mitarbeiterprämie bei Arbeitskräfteüberlassung und kollektivvertraglicher Ermächtigung
BMF-Anfragebeantwortung vom , online abrufbar unter https://www.bmf.gv.at/rechtsnews/steuern-rechtsnews/aktuelle-infos-und-erlaesse/Fachinformationen---Ertragsteuern/Fachinformationen---Lohnsteuer/Mitarbeiterpraemie-bei-Arbeitskraefteueberlassung-und-kollektivvertraglicher-Ermaechtigung.html.
In den Praxis-News vom Jänner 2024 (ASoK 2024, 32) wurde über die mit Jahresende 2023 noch beschlossene Abgaben- und Beitragsbefreiung für Mitarbeiterprämien, die seit 2024 gilt und ein Äquivalent für die Teuerungsprämien darstellt, berichtet.
Diese Befreiung setzt einerseits voraus, dass es sich um eine zusätzliche, also bisher üblicherweise nicht gewährte Zahlung handelt und insoweit keine Gehaltsumwandlung vorliegt. Andererseits muss die Zahlung auf einer der folgenden lohngestaltenden Regelungen beruhen:
Kollektivvertrag,
Betriebsvereinbarung, die auf Grundlage einer ausdrücklichen kollektivvertraglichen Ermächtigung abgeschlossen wird,
Betriebsvereinbarung, wenn in der betreffenden Branche kein kollektivvertragsfähiger Arbeitgeberverband existiert, oder
mit allen Arbeitnehmern geschlossenen Vereinbarungen, wenn es sich um einen betriebsratlosen Betrieb handelt und
–es eine kollektivvertragliche E...