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Anteilige Sonderzahlungen während des Entgeltfortzahlungsanspruchs bei Krankheit nach dem Kollektivvertrag für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung
Im Geltungsbereich des Kollektivvertrages für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung (im Folgenden: KVAÜ) ist die Entgeltfortzahlung für den gesamten Entgeltfortzahlungszeitraum nach Maßgabe des Ausfallsprinzips der § 3 und 5 EFZG vorzunehmen, von dem auch die anteiligen Sonderzahlungen erfasst sind. – (§§ 3 und 5 EFZG; Abschnitte XVI und XVII des Kollektivvertrages für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung)
S. 310 „1. bis 7. ...
8. Wie schon vom Berufungsgericht zutreffend ausgeführt, geht aus den Regelungen insgesamt hervor, dass der Anspruch auf Sonderzahlungen nach Abschnitt XVI und Abschnitt XVII KVAÜ dem Grunde nach durch ein, wenn auch nur kurzfristig aufrechtes Dienstverhältnis in einem Kalenderjahr erworben wird und ... nicht von einer bestimmten Mindestdauer des Dienstverhältnisses abhängig ist. Art XVI Punkt 3. und Art XVII Punkt 2. KVAÜ enthalten diesbezüglich nur Fälligkeitsregelungen.
9. Im Übrigen ist Inhalt und offenkundiger Zweck von Abschnitt XVI Punkt 6. und Abschnitt XVII Punkt 3. Fall 2 KVAÜ, bei unterjähriger Vertragsbeendigung die Höhe des jeweiligen – dem Grunde nach bestehenden – Sonderzahlungsanspruchs anteilig im Verhältnis der (zurückgelegten) Dienstzeit zur vol...