Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Selbstversicherung in der Krankenkassa
Selbstversicherung in der Krankenkassa (§ 16 Abs. 1 Z 4 EStG)
Ist ein Steuerpflichtiger rechtmäßig von der Zahlung eines Krankenversicherungsbeitrages nach dem GSVG befreit und bezahlt er deshalb eine Selbstversicherung in der GKK, so stellen diese Krankenversicherungsbeiträge Werbungskosten gemäß § 63 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 dar ().