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Eigentumswohnung und Liebhaberei
Eigentumswohnung und Liebhaberei (§ 2 EStG)
Der Beschwerdeführer übersiedelte im Juni 1997 in ein neu errichtetes Eigenheim und versuchte ab diesem Zeitpunkt, einen Mieter für seine alte Eigentumswohnung zu finden. Ab März 1998 wurde die Wohnung auch vermietet. Die Vermietung hätte innerhalb von acht Jahren einen Gesamtüberschuss erbracht. Die Wohnung wurde 2003 verkauft. Es steht der Ertragsfähigkeit nicht entgegen, wenn eine Liegenschaft vor Erzielung eines Gesamtüberschusses verkauft wird. Die Behörde hat dies aber nur für den Fall eines Notverkaufs anerkannt und damit die Rechtslage verkannt. Wesentlich ist, ob der Beschwerdeführer die Absicht hatte, die Wohnung unbegrenzt zu vermieten, oder ob die Vermietung von Anfang an so lange beabsichtigt war, als sich eine lukrative Gelegenheit zur Veräußerung der Eigentumswohnung ergibt ().