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PKG: Mindestertragsgarantie
• Der Verfassungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis vom ausgesprochen, dass das PKG eine Kapitalgarantie nicht zulasse, und dies damit begründet, dass dem Gesetzgeber nicht unterstellt werden könne, einerseits im Interesse der Leistungs- und Anwartschaftsberechtigten sehr detaillierte Begleitbestimmungen für den Fall der Abgabe einer Mindestertragsgarantie zu erlassen, andererseits aber den Pensionskassen im Rahmen der Privatautonomie andere Formen von Garantien ohne vergleichbare gesetzliche Begleitbestimmungen zuzugestehen. Die Zulässigkeit der Zusage jedweder Form von Garantie, ohne dass der Gesetzgeber gleichzeitig vorsehe, dass Pensionskassen für die entsprechenden Risiken finanziell Vorsorge zu treffen hätten, würde auch dem Gemeinschaftsrecht widersprechen. Der Verwaltungsgerichtshof teilt die in diesem Erkenntnis geäußerte Rechtsansicht des Verfassungsgerichtshofes. - (§ 15 Abs. 4 PKG), (Abweisung)
(, 0025)