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SWK 34, 5. Dezember 2010, Seite R 77

Verfahren: Schätzung

Werden illegalen Tätigkeiten gegen Entgelt und ohne einen Beleg auszustellen ausgeübt und die Einnahmen aus diesen Handlungen nicht in die Buchhaltung aufgenommen, ergibt sich bereits der formelle Mangel der Aufzeichnungen, welcher nach § 184 Abs. 3 BAO zur Schätzung berechtigt. - (§ 184 BAO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EuGH-URTEILE)
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