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SWK 15, 20. Mai 2009, Seite R 38

EuGH: Verlustberücksichtigung

Verlustberücksichtigung

Art. 39 EG ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren fraglichen entgegensteht, nach der ein Gemeinschaftsangehöriger, der nicht in dem Mitgliedstaat wohnt, in dem er Einkünfte erzielt, die sein gesamtes oder nahezu sein gesamtes zu versteuerndes Einkommen ausmachen, bei der Ermittlung der Besteuerungsgrundlage für diese Einkünfte in diesem Mitgliedstaat nicht die negativen Einkünfte betreffend ein ihm gehörendes, in einem anderen Mitgliedstaat belegenes Wohngebäude geltend machen kann, während ein im erstgenannten Mitgliedstaat Ansässiger solche negativen Einkünfte bei der Ermittlung der Besteuerungsgrundlage für seine Einkünfte geltend machen kann.

(, Renneberg, Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden)

Anmerkung: Der in Belgien ansässige Renneberg erzielte sein gesamtes Arbeitseinkommen in den Niederlanden und wurde dort - nach der Schumacker-Doktrin - wie ein unbeschränkt Steuerpflichtiger besteuert. Die in Belgien erzielten negativen Einkünfte aus der von ihm bewohnten Wohnung (Saldo aus dem Mietwert der Wohnung und den gezahlten Raten zur Abzahlung des Hypothekendar...

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