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SWK 16, 1. Juni 2009, Seite T 144

Begutachtungsentwurf zum Unternehmensliquiditätsstärkungsgesetz

Das BMF hat am einen Entwurf zu einem Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Stärkung der Liquidität von Unternehmen (Unternehmensliquiditätsstärkungsgesetz - ULSG) erlassen und das Interbankmarktstärkungsgesetz geändert wird, zur Begutachtung versandt (siehe http://www.lindeonline.at). Mit dem Unternehmensliquiditätsstärkungsgesetz soll die gesetzliche Grundlage geschaffen werden, mit welcher der Bund im gesamthaften Interesse der österreichischen Volkswirtschaft Unternehmen im Bedarfsfall durch Übernahme von Garantien den Zugang zu Finanzierungsmitteln erleichtern kann. Als konkrete Maßnahme sieht der Entwurf eine - zeitlich bis befristete - Ermächtigung des BMF vor, durch Übernahme von Garantien für Kredite betroffenen Unternehmen den Zugang zu Kreditmitteln zu erleichtern. Diese Kredite sind insoweit auf die von den Kreditinstituten im Zusammenhang mit Maßnahmen nach dem Bankenpaket geforderten Kreditwachstumsvolumina anrechenbar, als sie nicht durch eine Haftung nach dem Entwurf gedeckt sind. Die Haftungsübernahme erfolgt in der Rechtsform der Garantie. Diese wird so ausgestaltet, dass sie als taugliche persönliche Sicherheit im Rahmen der Kreditrisikominimierung nach der Solvabilitätsverordnung, BGBl. II Nr. 374/2006...

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