zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 25, 1. September 2007, Seite T 130

Privatentnahmen im Unterhaltsrecht

Bei selbständig Erwerbstätigen setzt das Gericht Unterhaltszahlungen regelmäßig auch aufgrund der Höhe von Privatentnahmen fest. Übersteigen die durchschnittlichen Privatentnahmen der letzten drei Jahre das durchschnittliche Nettoeinkommen, so werden diese der Unterhaltsbemessung zugrunde gelegt. Da im Unterhaltsrecht der Begriff der Privatentnahmen weder durch die Rechtsprechung noch durch das Gesetz klar definiert ist, orientiert sich die Praxis sehr stark am steuerrechtlichen Begriff. In der Juli-Ausgabe der "iFamZ", der im Linde-Verlag erscheinenden interdisziplinären Zeitschrift für Familienrecht, setzt sich Mag. Arno Wieland - er ist selbständiger Steuerberater in Zirl/Tirol und beschäftigt sich als Gerichtssachverständiger auch mit unterhaltsrechtlichen Fragen - mit der Problematik des steuerrechtlichen Begriffs der Privatentnahmen und seiner unterhaltsrechtlichen Bedeutung anhand ausgewählter Fallbeispiele und eines österreichisch-deutschen Judikaturvergleichs auseinander.

Daten werden geladen...