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ÖBA 12, Dezember 2021, Seite 827

Newsline

https://doi.org/10.47782/oeba202112082701

Franz Rudorfer

1. Topthemen

Benchmark-VO: CHF-LIBOR und EONIA-Nachfolge – EU-Durchführungsverordnungen im EU-Amtsblatt

Die Durchführungsverordnungen der Kommission über die Bestimmung eines gesetzlichen Ersatzzinssatzes für den CHF-LIBOR und EONIA wurden am im EU-Amtsblatt veröffentlicht.

SARON als CHF-LIBOR-Nachfolger

Der Referenzwert der London Interbank Offered Rate (LIBOR) läuft bekanntlich mit aus (LIBOR für GBP und JYN werden teilweise noch „synthetisch“ weitergeführt). Das Volumen der Hypothekarkredite, bei denen der CHF-LIBOR als Referenzzinssatz dient, beläuft sich in der EU derzeit auf rund € 35 Mrd. In Österreich sind rund 50.000 bis 60.000 Verträge betroffen. Die Kommission konnte aufgrund von Finanzmarktstabilitätsbedenken davon überzeugt werden, den diesbezüglichen Rechtsakt zu erlassen. Der CHF-LIBOR wird durch den SARON Compound ersetzt. Um den Wertunterschied zwischen dem CHF-LIBOR und dem SARON Compound auszugleichen, wird der SARON für jede der durch ihn ersetzte CHF-LIBOR-Laufzeit durch ein Spread-Adjustment angepasst. Die CHF-LIBOR-Durchführungs-VO gilt ab . Damit konnte eine rechtssichere Lösung sichergestellt werden.

EURSTR als EONIA-Nachfolger

Der E...

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