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Lizenzgebühren und Leasingraten aus Italien
Lizenzgebühren und Leasingraten aus Italien (§ 1 EStG)
Lizenzgebühren, die von einer italienischen Kapitalgesellschaft an zu mehr als 50 % beteiligte österr. Kapitalgesellschaften bezahlt werden, dürfen nach Art. 2 Abs. 2 DBA-Italien in Italien einer 10%igen Quellensteuer unterworfen werden. Andere Lizenzzahlungen sind von einer Besteuerung in Italien ausgenommen. Dies gilt auch für italienische Leasingraten, die als Entgelt für die Vermietung von gewerblichen Ausrüstungsgegenständen gezahlt werden. (EAS 2773 in SWI 2006, 443).