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Familienbeihilfe: Anspruch
• Der Absicht des Gesetzgebers entsprechend soll in Fällen, in denen der Unterhalt einer Person durch die Unterbringung in Anstaltspflege sichergestellt ist, kein Anspruch auf Familienbeihilfe bestehen. Dabei kommt es nicht auf die Art der Unterbringung, sondern ausschließlich auf die gänzliche Kostentragung durch die öffentliche Hand an. - (§ 6 Abs. 2 lit. d FLAG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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