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SWK 3, 20. Jänner 2005, Seite S 80

Keine Anerkennung der Familienheimfahrten eines Gastarbeiters

Ein Gastarbeiter, der seit Beginn der neunziger Jahre ununterbrochen in Österreich in Beschäftigung stand und der zweimal pro Monat Fahrten zu seiner in Jugoslawien/Serbien lebenden Ehegattin, die nicht berufstätig war, unternahm, beantragte im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung für die Jahre 1997 bis 2001 erstmals die Berücksichtigung der diesbezüglichen Aufwendungen als Werbungskosten.

Ein ausländischer Arbeitnehmer, der langjährig in Österreich beruflich tätig ist und dessen Ehefrau während der gesamten Dauer der Beschäftigung ihres Ehegatten niemals einen Antrag auf Aufenthaltsbewilligung (in Österreich) stellte oder sonstige konkrete Versuche unternahm, an den in Österreich gelegenen Beschäftigungsort ihres Gatten nachzuziehen, erfüllt, wenn keine beruflichen Gründe (wie beispielsweise die Erzielung von Einnahmen am ausländischen (Familien)wohnsitz) für die Beibehaltung des bisherigen Familienwohnsitzes vorliegen und die Verlegung des Wohnsitzes seiner Ehegatten an den Ort seiner im Inland ausgeübten Beschäftigung nicht als unzumutbar anzusehen ist, nicht die Voraussetzungen für eine steuerliche Berücksichtung der Aufwendungen für Familienheimfahrten.

Da zwischen dem Beginn der Be...

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