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SWK 13, 5. Mai 2005, Seite R 34

Mittelpunkt der Lebensinteressen

Es widerspricht nicht der allgemeinen Lebenserfahrung, dass der Mittelpunkt der Lebensinteressen einer natürlichen Person sich bereits vor der Eheschließung mit der späteren Ehefrau am Wohnort derselben befinden kann, insbesondere, wenn diese bereits Mutter eines gemeinsamen Kindes ist. - (§ 26 BAO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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