Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
KSt : Mindeststeuer
• Unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften unterliegen sohin einer Mindestbesteuerung, auf die wie bei der "normalen" Körperschaftsteuer zunächst Vorauszahlungen zu leisten sind. Fällt das Ende der unbeschränkten Steuerpflicht nicht mit dem Ende des Kalenderjahres zusammen, ist eine Mindeststeuer nur für jene Kalendervierteljahre vorzuschreiben, in denen während der gesamten Dauer die unbeschränkte Steuerpflicht bestanden hat. - (§ 24 Abs. 4 KStG 1988), (Abweisung)
()