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ÖBA 3, März 2018, Seite 162

FMA überarbeitet Rundschreiben zur Vergütung

Am hat die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) eine neue Version des Rundschreibens zu §§ 39 Abs 2, 39b und 39c Bankwesengesetz (BWG) mit Grundsätzen der Vergütungspolitik und -praktiken veröffentlicht. Dieses überarbeitete Rundschreiben löst das bisherige Rundschreiben der FMA ab. Wie bereits bisher soll das Rundschreiben als Orientierungshilfe bei der Anwendung der §§ 39 Abs 2 iVm 39b BWG dienen.

Die Grundsätze der Vergütungspolitik werden in generelle Vergütungsgrundsätze (1 bis 6a, 7 lit b bis lit d, 10, 12 lit d sowie 13) für alle Kategorien von Mitarbeitern sowie in spezielle Grundsätze (7 Abs 1, 7 lit a, 8 bis 8b, 9 bis 9a sowie 11, 12 Abs 1, 12 lit a bis lit c) für sogenannte „identifizierte Mitarbeiter“ iSd § 39b BWG unterteilt.

Es wird nicht mehr im Detail erläutert, welche Personen zu den Mitarbeiterkategorien zählen, für die die speziellen Vergütungsgrundsätze gelten. Stattdessen wird auf die Delegierte Verordnung 2014/604/EU verwiesen, die zwingende quantitative und qualitative Kriterien für die Identifizierung der besonderen Mitarbeiterkategorien enthält. Eine Selbsteinschätzung der Kreditinstitute (KIs) ist nur mehr nötig, wenn die Delegierte Verordnung 2014/604/EU einen Ermessenspielraum vorsieht.

Bei der Komplexitätseinstufung der KI...

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