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FMA überarbeitet Rundschreiben zur Vergütung
Am hat die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) eine neue Version des Rundschreibens zu §§ 39 Abs 2, 39b und 39c Bankwesengesetz (BWG) mit Grundsätzen der Vergütungspolitik und -praktiken veröffentlicht. Dieses überarbeitete Rundschreiben löst das bisherige Rundschreiben der FMA ab. Wie bereits bisher soll das Rundschreiben als Orientierungshilfe bei der Anwendung der §§ 39 Abs 2 iVm 39b BWG dienen.
Die Grundsätze der Vergütungspolitik werden in generelle Vergütungsgrundsätze (1 bis 6a, 7 lit b bis lit d, 10, 12 lit d sowie 13) für alle Kategorien von Mitarbeitern sowie in spezielle Grundsätze (7 Abs 1, 7 lit a, 8 bis 8b, 9 bis 9a sowie 11, 12 Abs 1, 12 lit a bis lit c) für sogenannte „identifizierte Mitarbeiter“ iSd § 39b BWG unterteilt.
Es wird nicht mehr im Detail erläutert, welche Personen zu den Mitarbeiterkategorien zählen, für die die speziellen Vergütungsgrundsätze gelten. Stattdessen wird auf die Delegierte Verordnung 2014/604/EU verwiesen, die zwingende quantitative und qualitative Kriterien für die Identifizierung der besonderen Mitarbeiterkategorien enthält. Eine Selbsteinschätzung der Kreditinstitute (KIs) ist nur mehr nötig, wenn die Delegierte Verordnung 2014/604/EU einen Ermessenspielraum vorsieht.
Bei der Komplexitätseinstufung der KI...