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Artikel XIIIÄnderung der Verordnung über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung der abziehbaren Vorsteuerbeträge bei bestimmten Gruppen von Unternehmern
Änderung der Verordnung über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung der abziehbaren Vorsteuerbeträge bei bestimmten Gruppen von Unternehmern
Auf Grund des § 14 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes 1994 wird verordnet:
Die Verordnung über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung der abziehbaren Vorsteuerbeträge bei bestimmten Gruppen von Unternehmern, BGBl. Nr. 627/1983, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 6/1997, wird wie folgt geändert:
1. In § 2 tritt an die Stelle des Wertes „3,5 Millionen Schilling" der Wert „255.000 Euro".
2. Der bisherige Text des § 11 erhält die Bezeichnung „(1)"; als Absatz 2 wird angefügt:
„(2) § 2 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. xxx/2001 ist erstmals bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2002 anzuwenden."